Bitte nutzen Sie das entsprechende Online-Formular für die Beantragung der Schirmherrschaft. Wir werden Ihren Antrag schnellstmöglich unserem sachverständigen Gremium für Schirmherrschaften zur inhaltlichen Prüfung zusenden. Da die Prüfung aller eingesendeten Programme einige Tage in Anspruch nehmen kann liegt es auch im Interesse der Antragssteller, dass die Beantragung frühzeitig erfolgt, auch um ggf. Korrekturen zu ermöglichen. Dazu haben wir für die unten aufgeführten „Pakete“ ungefähre Richtwerte zur Vorlaufzeit für die Antragstellung angegeben.
Bitte achten Sie bei der Antragsstellung darauf, dass die folgenden Informationen in Ihrem eingereichten Programm(-entwurf) vorhanden sind:
– Titel, Datum und Ort der Veranstaltung
– Namen und Klinik/Praxis/Standort der Wissenschaftlichen Leitung bzw. Vorsitzenden (diese müssen Mitglieder der DGK sein)
– Namen und Standorte der Referenten (wenn die Zusammensetzung der Referenten noch nicht final ist, einen vorläufigen Stand oder N.N. angeben)
– Vortragsstruktur / Vortragstitel (genaue Zeitangaben sind nicht zwingend notwendig; wenn möglich mit Zuordnung der Referenten)
– Informationen zum Organisator / Veranstalter (Firmen-/Klinikname, Kontakt)
– Offenlegung von Sponsoring / Spenden im Programm-PDF oder online (in diesem Fall bitte den entsprechenden Link auf Seite 5, Datei-Upload, des Antragsformulars angeben); Sollte die finale Zusammensetzung von Sponsoren und Unterstützungssummen bei der Antragsstellung noch nicht bekannt sein, geben Sie bitte einen vorläufigen Stand an.
Voraussetzungen für das Gremium zur Vergabe der DGK-Schirmherrschaft:
– Das eingereichte Programm zur Veranstaltung erfüllt die o.g. Anforderungen
– Die Produktneutralität der Inhalte muss bei gesponserten Veranstaltungen gewährleistet sein. Folglich sind Beschreibungen und die Nennung von Produktnamen in den Titeln der Vorträge und Referate (entsprechend der Handhabung der LÄKn) ausgeschlossen.
– Jedwede Beteiligung der Industrie wird seitens des Veranstalters offengelegt, wirtschaftliche Eigeninteressen sollten ausgeschlossen sein; der Veranstalter bestätigt, dass durch die Industrie keine inhaltliche Einflussnahme erfolgt.
– Bei Veranstaltungen mit nur einem Sponsor soll die inhaltliche Unabhängigkeit der Veranstaltung bspw. mit dem folgenden Passus in Ihrem Programm(-entwurf) kenntlich gemacht werden: „Der/die Sponsor/en hat/haben keinen Einfluss auf die Wahl der Themen, Referenten, Inhalte und Präsentationformate“.
Arbeitsgruppen-Schirmherrschaften:
Sie können momentan zusätzlich bis zu 2 Schirmherrschaften unserer mitgliederstärksten Arbeitsgruppen – AG Elektrophysiologie und Rhythmologie (AG1 – AGEP) bzw. AG Interventionelle Kardiologie (AG6 – AGIK) – beantragen.
Vorausssetzungen für die Vergabe der Arbeitsgruppen-Schirmherrschaft(en):
– Die Schirmherrschaft der DGK wurde beantragt und erteilt.
– Wenigstens ein/e wissenschaftliche/r Leiter/in bzw. Vorsitzende/r ist Mitglied der jeweiligen DGK-Arbeitsgruppe.
– Ein Großteil der Vorträge hat den jeweiligen fachlichen Schwerpunkt „Elektrophysiologie/Rhythmologie“ und/oder „Interventionelle Kardiologie“ zum Inhalt.